Der Kreis Landeshut war der südlichste Kreis Niederschlesiens und von der Natur mit reichen Vorzügen ausgestattet. Er umfasste 1945 drei Städte und 43 Gemeinden.
Die Ortschaften reichten hinauf bis in eine Höhe von 800 Metern. Natürliche Grenzen des Kreises waren gegen Nordwesten der Landeshuter Kamm, gegen Südwesten Kolbenkamm und Rehorngebirge, Raben- und Überschaargebirge, im Süden das Adersbach-Weckelsdorfer Sandsteingebirge und im Osten Hohe Heide, Wildberge und Sattelwald. Im Süden grenzte der Kreis an an die Tschechoslowakei, und zwar an den Bezirk Trautenau. Landschaftlich gehört das Gebiet zu den Sudeten. Seine Westhälfte wird dem Riesengebirge, die Osthälfte aber dem Waldenburger Bergland zugerechnet.
Das Kreisgebiet wird vom Bober durchflossen. In seinem Oberlauf niedergehende übermäßige Wasserfluten hält als Schutzwehr die Talsperre Buchwald zurück. Die Flüsse des Kreises erscheinen auf der Karte wie das Wurzelwerk eines Baumes. Der Bober, vom Rehorngebirge kommend, bildet die Hauptwurzel. Goldbach, Schweinlich und Abs sind die linken, Zieder und Lässig die rechten Nebenwurzeln, zu denen dann noch unzählige kleine Bächlein als Wurzelfasern kommen. An die Bäche lehnen sich die Täler an. Es sind dies am Bober selbst das obere Bobertal mit dem Goldbachtal, das Liebauer Tal und das Landeshuter Tal. Vom Landeshuter Tal zweigen links ab das Schweinlichtal und das Tal des Absbaches, sowie rechts das Ziedertal und das Lässigtal. Durch die Landeshuter Pforte tritt der Bober in das Landeshuter Tal ein. Von der Blasdorfer Enge bis zur Rudelstadt-Jannowitzer Schlucht hat es eine Länge von ca. 15 km. Nachdem der Bober die Orte Krausendorf, Merzdorf und Rudelstadt durchflossen hat, verlässt er durch die Jannowitzer Schlucht das Landeshuter Tal und damit den Kreis.
In den vergangenen Jahrhunderten hat der Kreis Landeshut eine sehr wechselvolle Geschichte erfahren. Bis 1163 war Landeshut und seine Umgebung ein Teil des Königreiches Polen, von 1163 bis 1278 des Herzogtums Niederschlesien und gehörte von 1278 bis 1392 zum Herzogtum Schweidnitz. 1392 wird das Herzogtum Schweidnitz-Jauer ein Teil Böhmens und untersteht bis 1471 den böhmischen, von 1471 bis 1526 den ungarischen Königen. 1526 gelangt das Herzogtum als Teil Schlesiens mit Böhmen zugleich an die Habsburger und 1742 an die Preußen. Seit dieser Zeit gehörte der Kreis Landeshut zum Departement der Breslauer Kriegs- und Domänenkammer.
Nach dem Wiener Kongress gelangte mit der Neugliederung der Regierungsbezirke zum 1. Mai 1816 der Kreis Landeshut vom Regierungsbezirk Breslau zum neuen Regierungsbezirk Reichenbach. Das Landratsamt war in Landeshut. Mit der Auflösung des Regierungsbezirks Reichenbach gehörte ab 1. Mai 1820 der Kreis Landeshut zum Regierungsbezirk Liegnitz. Seit dem 1. Juli 1867 gehörte er zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Am 8. November 1919 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst und aus den Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz die Provinz Niederschlesien gebildet.
Zum 30. September 1928 fand im Kreis Landeshut entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Die Eingliederung der Landgemeinden Röhrsdorf (Riesengebirge) und Rothenzechau aus dem Landkreis Hirschberg in den Kreis Landeshut erfolgte am 10. Oktober 1932. Etwas komplizierter verlief die Eingliederung des Ortes Merzdorf. Nach der Kreisreform vom 1. Oktober 1932 wurde der Amtsbezirk Merzdorf im Kreis Bolkenhain in den Kreis Landeshut eingegliedert. Da sich diese Neugestaltung jedoch als unzweckmäßig erwies, wurde der Amtsbezirk Merzdorf am 1. Oktober 1933 aus dem Kreis Landeshut in den Kreis Jauer eingegliedert. Am 1. April 1936 wurde Merzdorf (Riesengebirge) gemeinsam mit den Orten Rudelstadt und Ruhbank erneut in den Kreis Landeshut integriert.
Als Folge des Zweiten Weltkrieges kam der Kreis Landeshut 1945 wie fast ganz Schlesien unter polnische Verwaltung.
Heute umfasst der Powiat Kamiennogórski (Landkreis) zwei Städte (miasto) und zwei Landgemeinden (Gmina).